
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 01.08.2025
1. Geltungsbereich, Begriffe, allgemeine Bedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge "AGB") sind Grundlage aller Verträge, die über den Onlineshop auf www.abfallserviceonline.at (in der Folge kurz Onlineshop) mit der FCC Austria Abfall Service AG (FN 52959g des LG Korneuburg), Hans-Hruschka-Gasse 9, 2325 Himberg (in der Folge kurz "FCC"), abgeschlossen werden.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sowie diesen AGB entgegenstehende oder davon abweichende Vertragsbedingungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
1.3. Sämtliche in diesen AGB verwendeten Begriffe und Definitionen richten sich nach den relevanten österreichischen Gesetzen in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere nach der letzten geltenden Fassung des Abfallwirtschaftsgesetzes, des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes und des Konsumentenschutzgesetzes.
1.4. Die AGB gelten sowohl für Vertragsverhältnisse, die zwischen FCC und einem Unternehmer, als auch für solche, die zwischen FCC und einem Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG eingegangen werden. Sollten Klauseln ausschließlich für Unternehmer und daher nicht gegenüber Verbrauchern gelten, wird darauf in der Klausel entsprechend hingewiesen.
1.5. Für alle Verträge mit FCC, die nicht über den Onlineshop abgeschlossen werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FCC Austria Abfall Service AG, die auf der Website www.fcc-group.at abrufbar sind.
1.6. Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind die entgeltliche Zurverfügungstellung und Abholung von Gebinden (die im Onlineshop ersichtlichen Big Bags, Mulden und Container) sowie die Durchführung von Entrümpelungen und die Entsorgung von Abfall durch FCC.
2. Sprache und Vertragsabschluss
2.1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2.2. Gebinde werden nur innerhalb des Bundesgebietes der Republik Österreich geliefert und abgeholt.
2.3. Bestellvorgang: Eine Bestellung ist nur möglich, wenn alle im Bestellformular mit „*“ bezeichneten Pflichtfelder ausgefüllt sind.
Vor der endgültigen Abgabe der Bestellung werden die für die Bestellung relevanten Daten in einer „Bestellübersicht“ zusammengefasst. Der Kunde hat vor Abgabe der Bestellung die Möglichkeit, sämtliche Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, bevor er seine Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ an FCC sendet. Durch das Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Dienstleistungen ab.
2.4. FCC versendet nach Eingang der Bestellung eine Benachrichtigungs-E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, in welcher der Erhalt der Bestellung bestätigt und ihr Inhalt wiedergegeben wird (nachfolgend „Bestellbestätigung“ genannt). Der Versand der Bestellbestätigung durch FCC stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar. Der Vertrag kommt nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden mit Zugang der per E-Mail versendeten Auftragsbestätigung beim Kunden zustande.
Dem Vertrag liegen die vom Kunden gemachten Angaben zugrunde. Sollte sich herausstellen, dass die Angaben des Kunden unvollständig oder falsch waren oder sofern sich wesentliche Vertragsumstände zwischen Bestellung und Leistungsausführung geändert haben, behält sich FCC die Verrechnung dadurch entstandener Mehrkosten und den Rücktritt vom Vertrag vor.
2.5. FCC behält sich vor, vereinbarte Dienstleistungen durch Subunternehmer erfüllen zu lassen.
2.6. Der Inhalt der Bestellung wird von FCC gespeichert und ist unter Angabe der Zugangsdaten, die der Kunde im Zuge der Registrierung per E-Mail erhält, im Onlineshop ebenso abrufbar wie diese AGB, welche gemeinsam mit dem Inhalt der Bestellung den Vertragsinhalt darstellen.
3. Widerrufsbelehrung (gilt nur für Verbrauchergeschäfte)
3.1. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann formfrei erklärt werden. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, kann der Kunde die FCC Austria Abfall Service AG, Hans-Hruschka-Gasse 9, 2325 Himberg, E-Mail: info@abfallserviceonline.at, mittels eindeutiger Erklärung (z. B. ein mit Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Der Kunde kann hierfür, muss aber nicht, dieses Muster-Rücktrittsformular verwenden. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.
3.2. Bei Rücktritt vom Vertrag zahlt FCC dem Kunden alle Zahlungen, die FCC von ihm erhalten hat, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde im Falle des Big Bag eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Rücktritt dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
3.3. Bei Rücktritt hat der Kunde im Falle einer Bestellung eines Big Bags diesen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung an FCC zurückzusenden. Diese Frist ist gewahrt, wenn das Big Bag innerhalb der Frist abgesendet wird. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu bezahlen. Für Beschädigungen des Big Bags aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs haftet der Kunde.
3.4. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, und tritt dann nach Dienstleistungsbeginn, aber vor Ablauf der Rücktrittsfrist vom Vertrag zurück, so hat er FCC einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unternehmer bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
3.5. Es besteht kein Rücktrittsrecht, wenn FCC mit der Erbringung der Dienstleistung aufgrund des ausdrücklichen Verlangens des Kunden noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen (Punkt 3.4.) und die Dienstleistung sodann noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erbracht hat.
4. Preise
4.1. Die im Onlineshop angebotenen Preise bzw. der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis sind Gesamtpreise und beinhalten die einmalige Lieferung und Abholung der Gebinde unter regulären Bedingungen, d. h. ohne besondere Erschwernisse bei Anfahrt und Aufstellung, die Miete für die Container oder Mulden für 14 Tage (für das Big Bag wird kein Mietentgelt verrechnet) sowie die Verwertung, Behandlung und/oder Entsorgung des Abfalls. Die Kosten für die Miete für weitere Tage sind im Onlineshop ausgewiesen.
Bei Entrümpelungen ist die komplette Abholung der haushaltsüblichen Abfälle in den angegebenen Räumlichkeiten inkludiert. Nicht inkludiert sind Flächen, welche explizit nicht im Bestellvorgang ausgewählt worden sind. Weichen die tatsächlichen Gegebenheiten erheblich von den im Bestellvorgang gemachten Angaben ab, ist FCC berechtigt, den hierdurch entstandenen Mehraufwand gesondert zu verrechnen.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive aller Steuern einschließlich Umsatzsteuern und Abgaben sowie, im Falle der Lieferung des Big Bags, Versandkosten, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen werden.
4.3. Allfällige Gebühren für die Einholung der Bewilligung der Benützung des öffentlichen Grundes sind vom Kunden direkt an die jeweilige Behörde zu bezahlen.
4.4. Bei außergewöhnlicher Verunreinigung eines Gebindes (Mulde oder Container) hat der Kunde eine Reinigungskostenpauschale in der Höhe von EUR 100,00 (bei Mulden) bzw. EUR 250,00 (bei Containern) zzgl. allfälliger Umsatzsteuer zu tragen.
5. Zahlung
5.1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises bereits bei Vertragsabschluss (Vorauskassa). Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt erst nach Zahlungseingang.
5.2. FCC akzeptiert folgende Zahlungsmethoden:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- PayPal
- Vorauskassa per Überweisung
- eps Sofortüberweisung
5.3. Die Auswahl der verfügbaren Zahlungsmethoden kann je nach Bestellwert, Kundengruppe oder Bonitätsprüfung eingeschränkt werden. FCC behält sich das Recht vor, im Einzelfall nur bestimmte Zahlungsarten anzubieten.
6. Lieferung/Zustellung und Abholung der Behälter
6.1. Im Zuge der Bestellung gibt der Kunde für die Zustellung und Abholung des Gebindes einen gewünschten Zeitraum bekannt. FCC ist bestrebt, aber nicht verpflichtet, dem Wunsch des Kunden nachzukommen, es sei denn, im Einzelfall ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart. Aus Betriebsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen sowie aus geringfügigen Verzögerungen, insbesondere aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (z. B. extreme Witterungsverhältnisse, Verkehrsbehinderungen), kann der Kunde keine Rechtsfolgen ableiten, sofern die Verzögerungen für den Kunden zumutbar sind.
6.2. Der Kunde hat für das Aufstellen von Mulden und Containern einen geeigneten Ort mit ausreichend befestigter Grundfläche und Zufahrtsmöglichkeit für schwere LKW zur Verfügung zu stellen. Ihm obliegt es, das Gebinde an dieser Stelle zu befüllen, sorgfältig zu behandeln und sicherzustellen, dass bei Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum eine behördliche Genehmigung vorliegt. Dem Kunden ist es untersagt, das Gebinde zu verrücken, zu verschieben oder an einen anderen Ort zu verbringen. Der Kunde ist ab Aufstellung und Übergabe der Mulde oder des Containers für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich und haftet für Schäden am Gebinde oder bei Verlust desselben. Bei Entrümpelungen muss zusätzlich mindestens ein PKW-Parkplatz innerhalb der Entfernung des Hauseinganges, wie im Onlineshop angegeben, gewährleistet sein. Bei weiteren Entfernungen ist FCC berechtigt, diesen Mehraufwand gesondert zu verrechnen.
6.3. Wird die Zustellung oder Abholung oder die Einhaltung der vom Kunden gewünschten, von FCC angekündigten oder zwischen den Parteien vereinbarten Liefer- bzw. Abholzeit durch Umstände unmöglich, die vom Kunden zu vertreten sind, insbesondere bei Nichtvorliegen einer Genehmigung für das Aufstellen auf öffentlichem oder fremdem Grund, ist FCC berechtigt, die Kosten der vom Kunden veranlassten Leerfahrt zu verrechnen und von der bereits geleisteten Zahlung einzubehalten. Der Kunde hat FCC auf Verlangen jederzeit die entsprechenden Genehmigungen vorzuzeigen. FCC hat im Fall der vom Kunden zu vertretenden, nicht möglichen Anlieferung oder Abholung, etwa weil die Aufstellung des bestellten Gebindes aufgrund fehlender Aufstellgenehmigung oder aufgrund tatsächlicher Unmöglichkeit der Aufstellung oder Abholung (z. B. keine Möglichkeit der Zufahrt, keine Möglichkeit des Abstellens am Grund des Kunden wegen zu geringen Platzes) scheitert, ferner das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und ist nicht verpflichtet, einen neuen Liefertermin anzubieten. FCC ist berechtigt, auf das Vorhandensein einer behördlichen Aufstellgenehmigung für das Aufstellen auf öffentlichem oder fremdem Grund und deren Inhalt zu vertrauen, und ist nicht verpflichtet, das Vorhandensein einer solchen Genehmigung zu prüfen.
6.4. Im Fall einer vom Kunden zu vertretenden Unmöglichkeit der Abholung zur vom Kunden gewünschten, von FCC angekündigten oder zwischen den Parteien vereinbarten Abholzeit ist FCC berechtigt, die durch die längere Standdauer erhöhte Miete von Mulden oder Containern im Umfang von EUR 1,90 pro Tag zzgl. allfällige Umsatzsteuer, allenfalls entstandene weitere Kosten und allfällige aus der mangelnden Verfügbarkeit des Gebindes im Betrieb von FCC resultierende (Vermögens-)Schäden zu verrechnen.
6.5. Bei vom Kunden veranlassten außergewöhnlich langen Warte- und Stehzeiten bei Anlieferung oder Abholung der Gebinde ist FCC berechtigt, dem Kunden die aus der Verzögerung entstandenen Kosten zu verrechnen.
7. Übergabe und Übernahme der Abfälle zur Entsorgung
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, höchstens die vereinbarte Menge der vereinbarten Abfallarten in die Gebinde zu entsorgen. Die Verwendung eines Gebindes für andere Zwecke als die Befüllung mit der vereinbarten Abfallart ist unzulässig.
7.2. Im Falle der Übergabe anderer als der vereinbarten Abfallarten hat der Kunde die tatsächlichen Kosten der umweltgerechten und vorschriftsmäßigen Beseitigung, Verwertung oder Behandlung zu zahlen, insbesondere allfällige Entsorgungskosten bei Übergabe im Altstoffsammelzentrum (ASZ) oder in der Übernahmestelle.
7.3. Im Falle der Überschreitung der vereinbarten Höchstmenge stellt FCC die Abholung der zusätzlichen Mengen zusätzlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Menge und allfälliger zusätzlicher Aufwendungen (z. B. zusätzliche Transportfahrten) in Rechnung.
7.4. FCC ist bei Befüllung mit offensichtlich falscher, d.h. nicht vereinbarter Abfallfraktion, oder bei Überladung oder Überfüllung des Gebindes berechtigt sowie bei Befüllung mit gefährlichen Abfällen (z. B. Altöle, Lacke, Farben) berechtigt und nach abfallrechtlichen Vorschriften verpflichtet, die Abholung und Entsorgung des Gebindes zu verweigern und dem Kunden die Kosten des Abholversuchs (Anfahrtskosten), die durch die längere Standdauer erhöhte Miete von Mulden oder Containern im Umfang von EUR 1,90 pro Tag zzgl. allfälliger Umsatzsteuer, allenfalls entstandene weitere Kosten und allfällige aus der mangelnden Verfügbarkeit des Gebindes im Betrieb von FCC resultierende (Vermögens-)Schäden zu verrechnen sowie dem Kunden eine angemessene Frist zur korrekten Befüllung zu setzen. Verstreicht diese Frist ergebnislos, ist FCC wahlweise berechtigt, gemäß Punkt 7.2. – allenfalls unter Zuhilfenahme eines für gefährliche Abfälle aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlichen Spezialtransportes – vorzugehen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Vertragsrücktritts ist der Kunde verpflichtet, das Gebinde auf eigene Kosten vollständig zu entleeren und ordnungsgemäß zu reinigen sowie sämtliche FCC entstandene Kosten zu ersetzen.
7.5. Im Falle der Bestellung eines Big Bags ist der Kunde verpflichtet, einen Abholtermin auszuwählen, der innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung des Big Bags liegt. FCC ist nicht verpflichtet, einen Abholtermin zu akzeptieren, der mehr als 12 Monate nach Lieferung des Big Bags liegt.
7.6. Wird eine Entrümpelung beauftragt, so gehen mit Beginn der Arbeiten sämtliche Gegenstände, Einrichtungen und Möbel, die vom Auftrag erfasst sind, in das Eigentum der FCC über, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die weitere Verwertung/Beseitigung der Gegenstände obliegt FCC. Insbesondere haftet FCC nicht für den Verlust/die Verwertung/die Beseitigung von Wertgegenständen, Geld, Urkunden und Wertpapieren.
Der Kunde hat bei der Bestellung von Entrümpelungen sicherzustellen, dass die zu entrümpelnden Gegenstände frei von Rechten Dritter sind, und hat FCC in dieser Hinsicht schad- und klaglos zu halten.
8. Gewährleistung
8.1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Lieferung beweglicher Sachen zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
8.2. Der Kunde ist zur sofortigen Überprüfung der von uns erbrachten Leistungen verpflichtet und hat uns etwaige Mängel innerhalb von drei Tagen ab Leistungserbringung schriftlich unter genauer Spezifikation des Mangels mitzuteilen, andernfalls gelten sämtliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche des Vertragspartners als erloschen. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
9. Schadenersatz
9.1. FCC haftet für Personenschäden, sofern diese von FCC schuldhaft verursacht wurden, sowie für Sachschäden, die FCC vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für Sachschäden, die FCC leicht fahrlässig verursacht hat, haftet FCC nicht.
9.2. Die Schadenersatzpflicht von FCC bei Sachschäden ist mit dem Auftragswert (Rechnungsbetrag) begrenzt. Ein Ersatz für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Ersatzansprüche des Kunden verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Abschluss der Erbringung der Leistung durch FCC. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
9.3. FCC haftet nicht für Schäden, die infolge unrichtiger Benützung von Gebinden oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegender Umstände entstehen, insbesondere durch Befüllung des Gebindes mit nicht zugelassenen Abfällen bzw. Stoffen oder durch Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichts des Gebindes oder durch nicht ordnungsgemäßes oder konsensloses Aufstellen des Gebindes, insbesondere konsensloses Aufstellen auf öffentlichem Grund. Der Kunde hält FCC hinsichtlich diesbezüglich geltend gemachter Ansprüche schad- und klaglos.
10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
10.1. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das für Wien jeweils sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
10.2. Zur Anwendung kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unverändert aufrecht.