Für den Onlineshop (www.abfallserviceonline.at) der FCC Austria Abfall Service AG
1. Geltungsbereich, Begriffe, allgemeine Bedingungen:
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge AGB) sind Grundlage aller Verträge, die über den Onlineshop auf www.abfallserviceonline.at (in der Folge kurz Onlineshop) mit der FCC Austria Abfall Service AG (FN 52959g des LG Korneuburg), Hans-Hruschka-Gasse 9, 2325 Himberg (in der Folge kurz FCC), abgeschlossen werden.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sowie diesen AGB entgegenstehende oder davon abweichende Vertragsbedingungen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
1.3 Sämtliche in diesen AGB verwendeten Begriffe und Definitionen richten sich nach den relevanten, österreichischen Gesetzen in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere nach der letzten geltenden Fassung des Abfallwirtschaftsgesetzes, des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes und des Konsumentenschutzgesetzes.
1.4 Die AGB gelten sowohl für Vertragsverhältnisse, die zwischen FCC und einem Unternehmer als auch für solche, die zwischen FCC und einem Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG eingegangen werden. Jene Klauseln, die ausschließlich für Unternehmer und daher nicht gegenüber Verbrauchern gelten, sind einleitend mit dem Hinweis „(gilt NICHT für Verbraucher)“ gekennzeichnet. Jene Klauseln, die ausschließlich auf Verbrauchergeschäfte anzuwenden sind, sind einleitend mit „(gilt NUR für Verbraucher)“ gekennzeichnet.
1.5 Für alle Verträge mit FCC, die nicht über den Onlineshop abgeschlossen werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FCC Austria Abfall Service AG, die auf der Website www.fcc-group.at abrufbar sind.
1.6 Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind die entgeltliche Zurverfügungstellung und Abholung von Gebinden (die im Onlineshop ersichtlichen Big Bags, Mulden und Container) sowie die Entsorgung von Abfall durch FCC.
2. Sprache und Vertragsabschluss
2.1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2.2. Gebinde werden nur innerhalb des Bundesgebietes der Republik Österreich geliefert und abgeholt.
2.3. Bestellvorgang: Eine Bestellung ist nur möglich, wenn alle im Bestellformular mit „*“ bezeichneten Pflichtfelder ausgefüllt sind. Vor der endgültigen Abgabe der Bestellung werden die für die Bestellung relevanten Daten in einer „Bestellübersicht“ zusammengefasst. Dem Kunden steht es frei, seine Anga-ben in der Bestellübersicht noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, bevor er seine Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ an FCC sendet. Durch das Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Dienstleistungen ab.
2.4. FCC versendet nach Eingang der Bestellung eine Benachrichtigungs-E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, in welcher der Erhalt der Bestellung bestätigt und ihr Inhalt wiedergegeben wird (nachfolgend „Auftragsbestätigung“ genannt). Der Vertrag kommt nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden mit Zugang der per E-Mail versendeten Auftragsbe-stätigung beim Kunden zu Stande.
2.5. FCC behält sich vor, vereinbarte Dienstleistungen durch Subunternehmer erfüllen zu lassen.
2.6. Der Inhalt der Bestellung wird von FCC gespeichert und ist unter Angabe der Zugangsdaten, die der Kunde im Zuge der Registrierung per E-Mail erhält, im Onlineshop ebenso abrufbar wie diese AGB, welche gemeinsam mit dem Inhalt der Bestellung den Vertragsinhalt darstellen.
3. Widerrufsbelehrung
3.1. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, kann der Kunde die FCC Austria Abfall Service AG, Hans-Hruschka-Gasse 9, 2325 Himberg; E-Mail: info@abfallserviceonline.at mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Der Kunde kann hierfür, muss aber nicht, dieses Muster-Rücktrittsformular verwenden. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.
3.2. Bei Rücktritt vom Vertrag zahlt FCC dem Kunden alle Zahlungen, die FCC von ihm erhalten haben, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde im Falle des Big Bag eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Rücktritt dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird das-selbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
3.3. Bei Rücktritt hat der Kunde im Falle einer Bestellung eines Big Bag diesen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung an FCC zurück zu senden. Diese Frist ist gewahrt, wenn das Big Bag innerhalb der Frist abgesendet wird. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu bezahlen. Für Beschädigungen des Big Bag aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs haftet der Kunde.
3.4. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll und tritt dann nach Dienstleistungsbeginn aber vor Ablauf der Rücktrittsfrist vom Vertrag zurück, so hat er FCC einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unternehmer bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
3.5. Es besteht kein Rücktrittsrecht, wenn FCC mit der Erbringung der Dienstlei-stung aufgrund des ausdrücklichen Verlangens des Kunden noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen (Punkt 3.4.) und die Dienstleistung sodann noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erbracht hat.
4. Preise
4.1. Die im Onlineshop angebotenen Preise bzw. der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis sind Gesamtpreise und beinhalten die einmalige Lieferung und Abholung der Gebinde unter gewöhnlichen Bedingungen (keine Anfahrts- und Aufstellungserschwernisse), die Miete für die Container oder Mulden für 14 Tage (für das Big Bag wird kein Mietentgelt verrechnet) sowie die Verwertung, Behandlung und/oder Entsorgung des Abfalls. Die Kosten für die Miete für weitere Tage sind im Onlineshop ausgewiesen.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive aller Steuern einschließlich Umsatzsteuern und Abgaben sowie, im Falle der Lieferung des Big Bag Versand-kosten, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen werden.
4.3. Allfällige Gebühren für die Einholung der Bewilligung der Benützung des öffentlichen Grundes sind vom Kunden direkt an die jeweilige Behörde zu be-zahlen.
4.4. Bei außergewöhnlicher Verunreinigung eines Gebindes (Mulde oder Container) hat der Kunde eine Reinigungskostenpauschale in der Höhe von EUR 100,00 (bei Mulden) bzw. EUR 250,00 (bei Containern) zu tragen.
5. Zahlung
5.1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, akzeptiert FCC folgende Zahlungsarten: Paypal, Kreditkarte (Visa, Mastercard).
6. Lieferung/ Zustellung und Abholung der Behälter
6.1. Im Zuge der Bestellung gibt der Kunde für die Zustellung und Abholung des Gebindes einen gewünschten Zeitraum bekannt. FCC ist bestrebt aber nicht verpflichtet, dem Wunsch des Kunden nachzukommen, es sei denn, im Einzelfall ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart. Aus Betriebsstörungen auf Grund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen sowie aus geringfügigen Verzögerungen, insbesondere aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (zB Wetterkapriolen, Verkehrsstau etc.) kann der Kunde keine Rechtsfolgen ableiten, sofern die Verzögerungen für den Kunden zumutbar sind.
6.2. Der Kunde hat für das Aufstellen von Mulden und Containern einen geeigne-ten Ort mit ausreichend befestigter Grundfläche und Zufahrtsmöglichkeit für schwere LKW zur Verfügung zu stellen. Ihm obliegt es, das Gebinde an dieser Stelle zu befüllen, sorgfältig zu behandeln und sicherzustellen, dass bei Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum eine behördliche Genehmigung vorliegt. Das Verrücken oder Verschieben oder Verbringen einer Mulde oder eines Containers vom Aufstellplatz ist dem Kunden untersagt. Der Kunde ist ab Aufstellung und Übergabe der Mulde oder des Containers für die Einhal-tung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich und haftet für Schäden am Gebinde oder bei Verlust desselben.
6.3. Wird die Zustellung oder Abholung oder die Einhaltung der vom Kunden gewünschten, von FCC angekündigten oder zwischen den Parteien vereinbarten Liefer- bzw. Abholzeit durch Umstände unmöglich, die vom Kunden zu vertreten sind, insbesondere bei Nichtvorliegen einer Genehmigung für das Aufstellen auf öffentlichem oder fremden Grund, ist FCC berechtigt, die Kosten der vom Kunden veranlassten Leerfahrt zu verrechnen und von der bereits geleisteten Zahlung einzubehalten. Der Kunde hat FCC auf Verlangen jederzeit die entsprechenden Genehmigungen vorzuzeigen. FCC hat im Fall der vom Kunden zu vertretenden, nicht möglichen Anlieferung oder Abholung, etwa weil die Aufstellung des bestellten Gebindes aufgrund fehlender Aufstellgenehmigung oder aufgrund tatsächlicher Unmöglichkeit der Aufstellung oder Abholung (z.B. keine Möglichkeit der Zufahrt, keine Möglichkeit des Abstellens am Grund des Kunden wegen zu geringen Platzes) scheitert, ferner das Recht, vom Vertrag zurück zu treten und ist nicht verpflichtet, einen neuen Liefertermin anzubieten. FCC ist berechtigt, auf das Vorhandensein einer behördlichen Aufstellgenehmigung für das Aufstellen auf öffentlichem oder fremden Grund und deren Inhalt zu vertrauen und ist nicht verpflichtet, das Vorhandensein einer solchen Genehmigung zu prüfen.
6.4. Im Fall einer vom Kunden zu vertretenden Unmöglichkeit der Abholung zur vom Kunden gewünschten, von FCC angekündigten oder zwischen den Parteien vereinbarten Abholzeit ist FCC berechtigt, die durch die längere Standdauer erhöhte Miete von Mulden oder Containern im Umfang von EUR 1,90 pro Tag, allenfalls entstandene weitere Kosten und allfällige aus der mangelnden Verfügbarkeit des Gebindes im Betrieb von FCC resultierende (Vermögens-)Schäden zu verrechnen.
6.5. Bei vom Kunden veranlassten außergewöhnlich langen Warte- und Stehzeiten bei Anlieferung oder Abholung der Gebinde ist FCC berechtigt, dem Kunden die aus der Verzögerung entstandenen Kosten zu verrechnen.
7. Übergabe und Übernahme der Abfälle-Entsorgung
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, höchstens die vereinbarte Menge der vereinbarten Abfallarten in die Gebinde zu entsorgen. Die Verwendung eines Gebindes für andere Zwecke als die Befüllung mit der vereinbarten Abfallart ist unzulässig.
7.2. Im Falle der Übergabe anderer als der vereinbarten Abfallarten hat der Kunde die tatsächlichen Kosten der umweltgerechten und vorschriftsmäßigen Beseitigung, Verwertung oder Behandlung zu zahlen, insbesondere allfällige Entsorgungskosten bei Übergabe im Altstoffsammelzentrum (ASZ) oder in der Übernahmestelle.
7.3. Im Falle der Überschreitung der vereinbarten Höchstmenge stellt FCC die Abholung der zusätzlichen Mengen zusätzlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Menge und allfälliger zusätzlicher Aufwendungen (z.B. zusätzliche Transportfahrten) in Rechnung.
7.4. FCC ist bei Befüllung mit offensichtlich falscher, d.h. nicht vereinbarter Ab-fallfraktion, oder bei Überladung oder Überfüllung des Gebindes berechtigt sowie bei Befüllung mit gefährlichen Abfällen (zB Altöle, Lacke, Farben) berechtigt und nach abfallrechtlichen Vorschriften verpflichtet, die Abholung und Entsorgung des Gebindes zu verweigern und dem Kunden die Kosten des Abholversuchs (Anfahrtskosten), die durch die längere Standdauer erhöhte Miete von Mulden oder Containern im Umfang von EUR 1,90 pro Tag, allenfalls entstandene weitere Kosten und allfällige aus der mangelnden Ver-fügbarkeit des Gebindes im Betrieb von FCC resultierende (Vermögens-)Schäden zu verrechnen sowie dem Kunden eine angemessene Frist zur korrekten Befüllung zu setzen. Verstreicht diese Frist ergebnislos, ist FCC wahlweise berechtigt, gemäß Punkt 7.2. – allenfalls unter Zuhilfenahme eines für gefährliche Abfälle aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlichen Spezialtransportes – vorzugehen oder vom Vertrag zurück zu treten. Im Falle des Vertragsrücktrittes ist der Kunde verpflichtet, das Gebinde auf eigene Kosten vollständig zu leeren und zu reinigen sowie sämtliche FCC entstandene Kosten zu ersetzen.
7.5. Im Falle der Bestellung eines Big Bag ist der Kunde verpflichtet, einen Abholtermin auszuwählen, der innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung des Big Bag liegt. FCC ist nicht verpflichtet, einen Abholtermin zu akzeptieren, der mehr als 12 Monate nach Lieferung des Big Bag liegt.
8. Gewährleistung
8.1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Lieferung beweglicher Sachen zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
8.2. (gilt NICHT für Verbraucher) Der Kunde ist zur sofortigen Überprüfung der von uns erbrachten Leistungen verpflichtet und hat uns etwaige Mängel innerhalb von drei Tagen ab Leistungserbringung schriftlich unter genauer Spezifikation des Mangels mitzuteilen, andernfalls gelten sämtliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche des Vertragspartners als erloschen.
9. Schadenersatz
9.1. FCC haftet für Personenschäden, die FCC schuldhaft verursacht hat sowie für Sachschäden, die FCC vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für Sachschäden, die FCC leicht fahrlässig verursacht hat, haftet FCC nicht.
9.2. (gilt NICHT für Verbraucher) Die Schadenersatzpflicht von FCC bei Sach-schäden ist mit dem Auftragswert (Rechnungsbetrag) begrenzt. FCC ist nicht verpflichtet, entgangenen Gewinn zu ersetzen. Ersatzansprüche des Kunden verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Abschluss der Erbringung der Lei-stung durch FCC.
9.3. FCC haftet nicht für Schäden, die infolge unrichtiger Benützung von Gebinden oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegenden Umstände entstehen, insbesondere durch Befüllung des Gebindes mit nicht zugelassenen Abfällen bzw. Stoffen oder durch Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichts des Gebindes oder durch nicht ordnungsgemäßes oder konsensloses Aufstellen des Gebindes, insbesondere konsenslosem Aufstellen auf öffentlichem Grund. Der Kunde hält FCC hinsichtlich diesbezüglich geltend gemachter Ansprüche schad- und klaglos.
10. Datenschutz
10.1. Verantwortlicher der Datenverarbeitung gemäß Art. 4 Abs. 7 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) ist das Unternehmen, mit dem die Vertragsbeziehung eingegangen wurde (siehe Punkt 1.1.).
10.2. Werden zur Vertragserfüllung Subunternehmer herangezogen, so können die in Punkt 9.3. genannten Daten des Vertragspartners – sofern dies für die Ver-tragserfüllung notwendig ist – an den Subunternehmer weitergegeben werden, der diese entweder als eigener Verantwortlicher oder als datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter verarbeitet. Subunternehmer werden von FCC sorgfältig ausgewählt und beauftragt. Werden Subunternehmer als Auftragsverarbeiter tätig, sind sie an die Weisungen des Auftraggebers gebunden und werden von diesem regelmäßig kontrolliert.
10.3. FCC verarbeitet die im Zuge des Vertragsschlusses bekannt gegebenen Daten des Vertragspartners ausschließlich zur Erfüllung des geschlossenen Vertrages. Diese Daten können insbesondere Name/Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, In-halt der Leistung im Rahmen des Vertrages und Rechnungs- sowie Zahlungs-daten umfassen. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
10.4. Zum Zweck der Bonitätsprüfung und Inkassoabwicklung werden Vertragsdaten, Adressdaten, Zahlungserfahrungsdaten über die Einhaltung von Zahlungszielen und Zahlungserfahrungsdaten über unbestrittene, nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte Forderungen der CRIF GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien, zur rechtmäßigen Verwendung im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung gemäß § 152 GewO 1994 übermittelt. Dies ist zur Wahrung der berechtigten Interes-sen von FCC erforderlich. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
10.5. Die Daten werden nach geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen aufbe-wahrt, solange dies für den Zweck der Vertragserfüllung erforderlich ist. Über-dies speichert und verarbeitet FCC die Daten vorsichtshalber zu Beweiszwe-cken, solange Rechtsansprüche im Zusammenhang aus dem jeweiligen Ver-tragsverhältnis geltend gemacht werden können oder sofern dies gesetzliche Aufbewahrungspflichten erfordern.
10.6. Sofern es sich beim Vertragspartner um eine natürliche Person handelt, hat er das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) und Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Falls die Daten aufgrund ei-ner Einwilligung verarbeitet werden, besteht zudem das Recht, die Einwilligung zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Diese Rechte sind geltend zu machen unter „FCC Austria Abfall Service AG, Hans-Hruschka-Gasse 9, 2325 Himberg“, oder per E-Mail an: info@fcc-group.at.
10.7. Der Vertragspartner hat weiters das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichts-behörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Ar-beitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn er der Ansicht ist, dass eine Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt; in Österreich ist das die Datenschutzbehörde.
11. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
11.1. (gilt NICHT für Verbraucher) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das für Wien jeweils sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
11.2. Zur Anwendung kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sonstiger kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unverändert aufrecht.