In welchen Fällen brauche ich eine Aufstellgenehmigung?
Sobald Big Bag oder Mulde auf öffentlichem Grund – Straßen, Seitenfahrbahnen, Gehsteige, Plätze und Parkplätze – aufgestellt und angefüllt werden!
Die Aufstellgenehmigung muss rechtzeitig eingeholt werden und vorliegen, ehe der Big Bag bzw. die Mulde Vorort ist. Alle darin enthaltene Auflagen, wie etwa die Beleuchtung bei Dunkelheit, müssen strikt eingehalten werden. Auch und gerade auf öffentlichen Grund ist es wichtig darauf zu achten, dass ausreichend Platz für die Transportfahrzeuge vorhanden ist!
(Siehe Frage „Was ist bezüglich des Aufstellortes von Big Bag und Mulde zu beachten?“)