
Ist es erlaubt, einen Big Bag, eine Mulde oder einen Container auf öffentlichem Grund abzustellen und zu befüllen?
Grundsätzlich ja – das Abstellen auf öffentlichem Grund (z. B. Straße, Gehsteig, Parkplatz) ist erlaubt, aber nur mit einer behördlichen Genehmigung.
Diese sogenannte Aufstellgenehmigung gemäß § 90 der Straßenverkehrsordnung muss vor dem geplanten Aufstelltermin bei der zuständigen Gemeinde oder dem Magistrat beantragt werden. Sie wird für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt und ist in der Regel kostenpflichtig.
Die Genehmigung enthält auch verbindliche Auflagen, z. B.:
- Beleuchtungspflicht in der Dunkelheit
- Absperrungen oder Absperrbänder
- Fristen (Erledigung kann 1 Tag bis zu 4 Wochen dauern)
Bitte beachten Sie: Ohne gültige Genehmigung dürfen Container, Mulden und Big Bags nicht auf öffentlichen Flächen wie Gehsteigen, Straßen oder öffentlichen Plätzen aufgestellt werden.
Siehe auch: In welchen Fällen braucht man eine Aufstellgenehmigung?